BMS stellt Corona-Konzept für 2021 vor

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Wie hat die BMS (Berliner Hochschule für Technik) ihr Corona-Konzept im Jahr 2021 gestaltet, um den Lehrbetrieb unter Pandemiebedingungen aufrechtzuerhalten und deine Sicherheit zu gewährleisten? Du bist als Studierende*r oder Mitarbeitende*r der BMS unmittelbar von diesen Regelungen betroffen und möchtest wissen, welche Maßnahmen ergriffen wurden und wie sie umgesetzt sind.

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Umfassende Maßnahmenstrategie der BMS im Corona-Jahr 2021

Die Berliner Hochschule für Technik (BMS) hat im Jahr 2021 ein differenziertes und dynamisches Corona-Konzept verfolgt, das sich an den sich ständig ändernden Infektionsgeschehen und den behördlichen Vorgaben orientierte. Ziel war es, den Präsenzbetrieb wo immer möglich und sicher zu gestalten und gleichzeitig die Gesundheit aller Hochschulangehörigen zu schützen. Dies umfasste sowohl organisatorische als auch infrastrukturelle Anpassungen.

Grundprinzipien des BMS-Corona-Konzepts 2021

Das Konzept basierte auf mehreren Kernprinzipien, die eine flexible Reaktion auf die Pandemie ermöglichten:

  • Priorisierung der Gesundheit und Sicherheit: Oberstes Gebot war der Schutz von Studierenden, Lehrenden und Mitarbeitenden vor einer Infektion.
  • Aufrechterhaltung der Lehr- und Lernqualität: Trotz der Einschränkungen sollte ein möglichst hoher Standard bei der Wissensvermittlung und praktischen Ausbildung gewährleistet bleiben.
  • Flexibilität und Anpassungsfähigkeit: Das Konzept war darauf ausgelegt, schnell auf neue Entwicklungen und veränderte Rahmenbedingungen reagieren zu können.
  • Transparente Kommunikation: Klare und regelmäßige Informationen über geltende Regeln und Änderungen waren essenziell.

Strukturelle Anpassungen für den Lehrbetrieb

Der Hörsaal- und Laborbetrieb wurde im Jahr 2021 intensiv an die pandemischen Erfordernisse angepasst. Dies beinhaltete die Anwendung des sogenannten 3G-Prinzips (Geimpft, Genesen, Getestet), das je nach Infektionslage und den jeweiligen Räumlichkeiten variieren konnte.

Zugangsregelungen und deren Umsetzung

Die BMS implementierte strikte Zugangsregelungen für die Campusbereiche. Dies war ein zentraler Baustein, um Infektionsketten zu unterbinden. Die Überprüfung erfolgte an den Eingängen zu Gebäuden oder Veranstaltungen.

  • Nachweis der 3G-Regel: Studierende und Mitarbeitende mussten ihren Impf-, Genesenen- oder Teststatus nachweisen. Dies konnte durch digitale Nachweise oder entsprechende Bescheinigungen geschehen.
  • Regelmäßige Tests: Für nicht-geimpfte oder nicht-genesene Personen wurde die Notwendigkeit regelmäßiger Tests betont. Die BMS unterstützte dies durch Bereitstellung von Testmöglichkeiten oder durch die Anerkennung externer Tests.
  • Maskenpflicht: Wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht durchgehend eingehalten werden konnte, galt eine Pflicht zum Tragen medizinischer Masken (OP-Masken oder FFP2-Masken).

Digitale und hybride Lehrformate

Neben den Präsenzveranstaltungen spielten digitale Lehrformate eine entscheidende Rolle. Die BMS baute ihre Infrastruktur für Online-Lehre weiter aus und bot hybride Modelle an, um Flexibilität für alle Beteiligten zu schaffen.

  • Online-Vorlesungen und Seminare: Viele Lehrveranstaltungen wurden vollständig online über Lernplattformen und Videokonferenzsysteme durchgeführt.
  • Hybride Veranstaltungen: Einige Formate wurden so gestaltet, dass eine parallele Teilnahme vor Ort und online möglich war. Dies erforderte eine angepasste didaktische Konzeption und technische Ausstattung.
  • Virtuelle Laborpraktika und Exkursionen: Wo physische Praktika nicht durchführbar waren, wurden virtuelle Alternativen entwickelt, um die praktischen Lerninhalte zu vermitteln.

Raumkonzepte und Hygiene

Die Gestaltung der physischen Räumlichkeiten folgte strengen Hygienevorschriften, um das Infektionsrisiko zu minimieren. Dies betraf sowohl Hörsäle und Seminarräume als auch Labore und allgemeine Aufenthaltsbereiche.

Abstandsregeln und Kapazitätsbeschränkungen

Die BMS sorgte dafür, dass die geltenden Abstandsregeln eingehalten wurden. Dies hatte Auswirkungen auf die maximale Personenzahl in den Räumen.

  • Sitzpläne: In Hörsälen und Seminarräumen wurden Sitzpläne erstellt, die einen Mindestabstand zwischen den Personen gewährleisteten.
  • Kapazitätsbeschränkungen: Die Anzahl der Personen pro Raum wurde limitiert, um Überfüllung zu vermeiden und Abstandsregeln durchzusetzen.
  • Nutzungsplanung: Die Belegung von Räumen wurde sorgfältig geplant, um Begegnungsverkehr zu minimieren und ausreichende Lüftungszeiten zwischen den Nutzungen zu ermöglichen.

Hygiene- und Lüftungsmaßnahmen

Umfangreiche Hygiene- und Lüftungsmaßnahmen waren integraler Bestandteil des Konzepts.

  • Desinfektionsmöglichkeiten: An vielen Stellen auf dem Campus wurden Desinfektionsspender aufgestellt.
  • Regelmäßige Reinigung: Die Reinigungsintervalle und -intensität wurden erhöht, insbesondere in frequentierten Bereichen.
  • Lüftungskonzepte: Für alle Räume galten klare Lüftungsempfehlungen, um den Luftaustausch zu maximieren und Aerosolkonzentrationen zu reduzieren. Dies wurde durch regelmäßiges Stoßlüften erreicht.

Information und Kommunikation

Eine transparente und proaktive Kommunikation war für die erfolgreiche Umsetzung des Corona-Konzepts unerlässlich. Die BMS informierte kontinuierlich über relevante Änderungen und Regelungen.

Kanäle der Informationsvermittlung

Verschiedene Kanäle wurden genutzt, um alle Angehörigen der Hochschule zu erreichen.

  • Webseite und News-Portale: Die offizielle Webseite der BMS war die zentrale Anlaufstelle für alle Informationen zum Corona-Konzept.
  • E-Mail-Verteiler: Wichtige Updates und Bekanntmachungen wurden per E-Mail an Studierende und Mitarbeitende versendet.
  • Soziale Medien und interne Plattformen: Zusätzliche Informationen und Erinnerungen wurden über etablierte Kanäle verbreitet.

Ansprechpartner und Unterstützung

Es wurden klare Anlaufstellen für Fragen und Anliegen geschaffen, um Hilfestellung zu bieten.

  • Corona-Hotline/E-Mail-Adresse: Spezielle Kanäle wurden eingerichtet, um Fragen zum Corona-Konzept zu beantworten.
  • Beratungsangebote: Psychologische Beratungsstellen standen zur Verfügung, um Unterstützung bei pandemiebedingten Belastungen anzubieten.
  • Technische Unterstützung für Online-Lehre: Das IT-Servicezentrum bot Unterstützung bei der Nutzung digitaler Lernwerkzeuge an.

Umgang mit besonderen Situationen und Ausnahmeregelungen

Das Corona-Konzept der BMS berücksichtigte auch besondere Situationen und sah Ausnahmeregelungen vor, um Härten abzufedern und individuelle Bedürfnisse zu berücksichtigen.

Risikogruppen und individuelle Schutzmaßnahmen

Für Personen mit erhöhtem gesundheitlichem Risiko wurden spezifische Schutzmaßnahmen und Beratungsangebote bereitgestellt.

  • Individuelle Gefährdungsbeurteilung: Möglichkeit zur individuellen Beratung und Anpassung von Schutzmaßnahmen.
  • Homeoffice-Regelungen: Flexible Homeoffice-Möglichkeiten für Mitarbeitende, wo dies die Tätigkeit zuließ.

Internationale Studierende und Austauschprogramme

Besondere Herausforderungen ergaben sich für internationale Studierende und im Rahmen von Austauschprogrammen. Hier wurden spezifische Unterstützungsleistungen und Informationen bereitgestellt.

  • Visums- und Einreisebestimmungen: Information und Unterstützung bei der Klärung von visa- und einreisebezogenen Fragen.
  • Orientierungsangebote: Spezielle Einführungsveranstaltungen und Betreuungsangebote für neue internationale Studierende.

Übersicht der Kernbereiche des BMS-Corona-Konzepts 2021

Maßnahmenkategorie Schwerpunkte und Beispiele Zielsetzung
Zugangs- und Teilnahmebedingungen 3G-Regel (Geimpft, Genesen, Getestet), Maskenpflicht, Abstandsregeln Reduzierung der Infektionsübertragung auf dem Campus
Lehr- und Lernorganisation Hybride Lehre, Online-Formate, virtuelle Praktika, Kapazitätsmanagement Aufrechterhaltung der Lehrqualität und Flexibilität für Studierende
Infrastruktur und Hygiene Desinfektionsmöglichkeiten, verstärkte Reinigung, Lüftungskonzepte, Abstandswahrung Schaffung einer sicheren Lern- und Arbeitsumgebung
Kommunikation und Information Regelmäßige Updates, klare Anleitungen, Informationsportale, Ansprechpartner Gewährleistung von Transparenz und Information aller Hochschulangehörigen
Besondere Bedarfe und Unterstützung Schutz von Risikogruppen, individuelle Beratung, Unterstützung für internationale Studierende Berücksichtigung individueller Bedürfnisse und Gewährleistung von Chancengleichheit

Häufig gestellte Fragen zum BMS-Corona-Konzept 2021

Welche Impfstoffe wurden von der BMS im Rahmen des Corona-Konzepts anerkannt?

Die BMS hat im Jahr 2021 die von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassenen Impfstoffe anerkannt. Die genauen Vorgaben zur Anerkennung von Impfungen aus Drittstaaten konnten je nach behördlicher Lage variieren und wurden auf der Webseite der BMS kommuniziert.

Wie wurden die 3G-Nachweise an der BMS überprüft?

Die Überprüfung der 3G-Nachweise erfolgte in der Regel am Eingang zu den Gebäuden oder zu spezifischen Veranstaltungen. Dies konnte durch die Vorlage von digitalen Impfzertifikaten, Genesenennachweisen oder negativen Testergebnissen (PCR oder Antigen-Schnelltest, nicht älter als 24 Stunden für Antigen-Schnelltests) geschehen. Die BMS hat hierzu detaillierte Anleitungen auf ihrer Webseite bereitgestellt.

Welche Anforderungen galten für Tests im Rahmen der 3G-Regel?

Für die Anerkennung als getestete Person im Rahmen der 3G-Regel waren in der Regel negative Ergebnisse von PCR-Tests oder Antigen-Schnelltests erforderlich. Die Gültigkeitsdauer der Nachweise war dabei entscheidend: PCR-Tests hatten eine längere Gültigkeit als Antigen-Schnelltests, für welche in der Regel ein maximales Alter von 24 Stunden galt. Die BMS hat die genauen Fristen stets aktuell kommuniziert.

Gab es Ausnahmen von der Maskenpflicht, wenn der Mindestabstand eingehalten werden konnte?

Ja, die Maskenpflicht galt primär in Situationen, in denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht durchgehend eingehalten werden konnte, wie beispielsweise in Fluren, Toilettenbereichen oder bei Ansammlungen. In Hörsälen oder Seminarräumen, wo durch Sitzpläne oder geringere Teilnehmerzahlen der Abstand gewahrt werden konnte, konnte die Maskenpflicht unter Umständen gelockert werden, dies wurde jedoch situationsabhängig und basierend auf den behördlichen Vorgaben entschieden.

Welche Unterstützung bot die BMS für Studierende, die aufgrund von Corona-Schutzmaßnahmen Nachteile erfuhren?

Die BMS bot verschiedene Unterstützungsleistungen an. Dazu gehörten die Möglichkeit zur individuellen Beratung für Risikogruppen, flexible Regelungen für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen (z. B. durch Online-Optionen) und gegebenenfalls auch Unterstützung bei der Organisation von Lernmaterialien. Auch die psychologische Beratungsstelle stand für belastende Situationen zur Verfügung.

Wie wurde sichergestellt, dass die Lüftung in den Hörsälen und Seminarräumen ausreichend war?

Die BMS hat auf die Einhaltung von Lüftungsstrategien gesetzt. Dies bedeutete in erster Linie regelmäßiges Stoßlüften, um einen schnellen Austausch der Raumluft zu gewährleisten. Wo technische Lüftungsanlagen vorhanden waren, wurden diese gemäß den Herstellervorgaben und den Empfehlungen zur Pandemiebekämpfung betrieben und gewartet. Die genauen Vorgaben zum Lüften wurden intern kommuniziert und geschult.

Was passierte, wenn ein Kurs aufgrund von Quarantänebestimmungen nicht mehr in Präsenz stattfinden konnte?

Wenn ein Kurs aufgrund von Quarantänebestimmungen (z. B. bei einzelnen Infektionen unter den Teilnehmenden oder dem Dozierenden) nicht mehr in Präsenz stattfinden konnte, wurde dieser in der Regel kurzfristig auf ein digitales Format umgestellt. Die BMS war darauf vorbereitet, den Lehrbetrieb auch rein virtuell aufrechtzuerhalten, um Studienfortschritte zu sichern.

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